Herzlich Willkommen beim Abwasserzweckverband

“Oberes Zschopau- und Sehmatal”.

Wir möchten mit unserer Präsentation allen Kunden und Interessierten Einblicke in die Arbeit des Verbandes, der Struktur, unseren Aufgaben und zu aktuellen Problemen der öffentlichen Abwasserbeseitigung geben.

Ferner erhalten Sie Gelegenheit, Formulare, Anträge usw. per Download direkt zu beziehen.

 

 

 

Änderung Abwassergebühren ab dem 01.01.2026

Am 12.11.2025 fand die 5. Verbandsversammlung des AZV „Oberes Zschopau- und Sehmatal“ statt. Einer der wesentlichsten Tagesordnungspunkte war die Vorstellung der durchgeführten Nachkalkulation 2023-2024 sowie der Vorauskalkulation 2026-2027, einschließlich deren Bestätigung durch die Verbandsmitglieder.

Aufgrund des weiter fortschreitenden Bevölkerungsrückgangs sowie den feststellbaren Kostenerhöhungen in allen Bereichen (u.a. Energie, Klärschlammverwertung, Chemikalien) war eine Erhöhung der Gebührensätze nicht zu vermeiden. Die Abwassergebühr (Mengengebühr) für eine Einleitung einschl. Reinigung durch eine Kläranlage ändert sich von bisher 3,22 €/m³ auf neu 3,39 €/m³. Für einen Zweipersonenhaushalt mit einer durchschnittlichen Abwassermenge von 60 m³/a ergibt sich dadurch ein jährlicher Mehraufwand von 10,20 € bzw. ein monatlicher Mehraufwand von 0,85 €.

Eine Anpassung der bis dato geltenden Grundgebühren war nicht erforderlich.

Folgende neue Gebührensätze sind ab dem 01.01.2026 bis 31.12.2027 gültig:

Art Verbrauchsgebühr   Grundgebühr
Zentrale Entsorgung 3,39 €/m³  9,00 €/WE x Monat

Zentrale Entsorgung mit Anschlussbeitrag

3,18 €/m³ 9,00 €/WE x Monat
Kanalbenutzung 1,56 €/m³ 3,00 €/WE x Monat
Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben 24,69 €/m³ -

Klärschlamm aus Kleinkläranlagen

39,89 €/m³ -

 WE = Wohnungseinheit

  

Die ermittelten neuen Gebührensätze wurden mit Beschluss VV/11/2025 von der Verbandsversammlung bestätigt. Ebenfalls erfolgte die Beschlussfassung über die Änderung/ Neufassung der Abwassersatzung, in denen die ab 2026 gültigen Gebührensätze eingepflegt sind.

Mit den vorgenommenen Beschlussfassungen wurden die Voraussetzungen geschaffen, die Pflichtaufgabe der kommunalen Abwasserentsorgung auch in den kommenden Jahren stabil und erfolgreich fortzusetzen.