Öffentliche Zustellung
Der Abwasserzweckverband „Oberes Zschopau- und Sehmatal“ gibt gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bekannt, dass gegenüber
der Firma LEBMAK Consulting GmbH
Geschäftsanschrift: Kleine Sommerleite 5 in 09456 Annaberg-Buchholz
ein Gebührenbescheid vom 25.01.2024 mit dem Aktenzeichen 1050327 durch diese Bekanntmachung zugestellt wird.
Die derzeitige Geschäftsanschrift der vorgenannten juristischen Person ist unbekannt. Zustellungsversuche unter der im Handelsregister eingetragenen Geschäftsanschrift blieben erfolglos. Eine weitere Empfangsperson ist im Handelsregister nicht eingetragen. Weitere Ermittlungen zur aktuellen Anschrift blieben ergebnislos.
Der Abwasserzweckverband „Oberes Zschopau- und Sehmatal“ stellt das vorbezeichnete Dokument gemäß § 10 VwZG öffentlich zu.
Das Dokument gilt gemäß § 10 Abs. 2 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der öffentlichen Zustellung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bescheid kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweise durch die o.a. Person oder durch einen bevollmächtigten Vertreter während der Geschäftszeiten eingesehen oder abgeholt werden bei:
Abwasserzweckverband „Oberes Zschopau- und Sehmatal“ Talstraße 55 in 09488 Thermalbad Wiesenbad/ OT Schönfeld zu folgenden Geschäftszeiten eingesehen bzw. abgeholt werden:
Thermalbad Wiesenbad, den 17.10.2024
Martin
Verbandsvorsitzender