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ABWASSERZWECKVERBAND

„Oberes Zschopau- und Sehmatal“

-Körperschaft des öffentlichen Rechts-

Talstraße 55 – 09488 Thermalbad Wiesenbad OT Schönfeld

 

Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung und Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024

 

I.

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Oberes Zschopau- und Sehmatal“ hat in ihrer Sitzung vom 24. September 2025 folgenden Beschluss (VV/06/2025) gefasst:

 

Auf Grundlage

 

  • des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 der Donat WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Donat, Dresden vom 11.09.2025
  • des Berichtes zur örtlichen Prüfung des Wirtschaftsjahres 2024 der Donat WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Donat, Dresden vom 11.09.2025          

 

wird nach §34 Abs. 1 Sächs. Eigenbetriebsverordnung hiermit der Jahresabschluss 2024 festgestellt.

 

Einzelangaben

 

1. Feststellung des Jahresabschluss 2024

 

1.1 Bilanzsumme                                                                  133.350.207,47 €

 

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf

das Anlagevermögen                                                            126.311.392,77 €

das Umlaufvermögen                                                               7.008.277,48 €

Rechnungsabgrenzungsposten                                                      30.537,22 €

 

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite

das Eigenkapital                                                                     31.590.198,43 €

die Sonderposten (incl. Ertragszuschüsse)                             69.528.766,88 €

die Rückstellungen                                                                   2.623.428,73 €

die Verbindlichkeiten                                                              29.607.801,83 €

Rechnungsabgrenzungsposten                                                             11,60 

 

 

1.2 Jahresgewinn                                                                      1.618.393,92 €

1.2.1 Summe der Erträge                                                        12.506.054,84 €

1.2.2 Summe der Aufwendungen                                           10.887.660,92 €

 

2. Verwendung des Jahresgewinns

 

Der ausgewiesene Jahresgewinn ist auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses einschließlich Verwendung des Jahresgewinns sowie Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers ist nach § 34 Abs. 2 Sächs. Eigenbetriebsverordnung ortsüblich bekannt zu geben, und der Jahresabschluss sowie der Lagebericht an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen. Die ortsübliche Bekanntgabe erfolgt mit dieser Bekanntmachung.

 

 

 

Der Jahresabschluss 2024 und der Lagebericht werden in der Zeit vom

 

29.09.2025 bis 10.10.2025

 

auf der Website des Abwasserzweckverbandes „Oberes Zschopau- und Sehmatal“ Talstraße 55 in 09488 Thermalbad Wiesenbad OT Schönfeld unter nachfolgendem Link veröffentlicht:

 

Jahresabschluss 2024

 

II.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

 

 

An den Abwasserzweckverband "Oberes Zschopau- und Sehmatal", Thermalbad Wiesenbad OT Schönfeld

 

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Abwasserzweckverband "Oberes Zschopau- und Sehmatal", Thermalbad Wiesenbad OT Schönfeld, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Abwasserzweckverband "Oberes Zschopau- und Sehmatal", Thermalbad Wiesenbad OT Schönfeld, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

    entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Zweckverbandes zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

    vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung und den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

 

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 32 Sächsischen Eigenbetriebsverordnung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

 

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung und den deutschen, für Kapitalgesellschaften gelten- den handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Zweckverbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tat- sächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung und den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung und deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Zweckverbandes zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

 

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung und den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

    identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

    erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kon- trollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Zweckverbandes bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

    beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

    ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Zweckverbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazu- gehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Zweckverband seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

    beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so dar- stellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes vermittelt.

    beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Zweckverbandes.

    führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

 

Dresden, den 11. September 20                                  DONAT WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden den 11.09.2025

 

III.

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Oberes Zschopau- und Sehmatal“ fasste in ihrer Sitzung vom 24. September 2025 weiterhin folgenden Beschluss (VV/06/2025):

 

Auf Grundlage des

  • Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 der Donat WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Donat, Dresden vom 11.09.2025 und des
  • Berichtes zur örtlichen Prüfung des Wirtschaftsjahres 2024 der Donat WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Donat, Dresden vom 11.09.2025
  • des mit Beschlussfassung VV/06/2025 festgestellten Jahresabschlusses 2024

 

wird nach § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung der Verbandsvorsitzende für das Wirtschaftsjahr 2024 entlastet.

 

Thermalbad Wiesenbad/ OT Schönfeld, 24.09.2025

 

gez. Martin

Verbandsvorsitzender

GESCHÄFTSZEITEN

Dienstag: 09.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr

Donnerstag: 13.00-15.30 Uhr 

ANSCHRIFT

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Talstraße 55, 09488 Th. Wiesenbad / OT Schönfeld

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