Abwassergebühren ab dem 01.0.1.2024 für alle Mitgliedsgemeinden:
Gebühr für Wohngrundstücke | Einleitungs-gebühr |
Grundgebühr je Wohn- / Gewerbeeinheit pro Monat |
für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird und kein Abwasseranschlussbeitrag gezahlt wurde | 3,22 € / m³ | 9,00 € |
für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird und ein Abwasseranschlussbeitrag gezahlt wurde | 3,02 € /m³ | 9,00 € |
für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird, die nicht an ein öffentliches Klärwerk angeschlossen sind | 1,51 € /m³ | 3,00 € |
für Abwasser (Fäkalabwasser), das aus abflusslosen Gruben mit WC-Anschluss entnommen, abgefahren und gereinigt wird | 25,85 € |
- |
für Abwasser (Fäkalschlamm), das aus abflusslosen Gruben mit Trockenaborten oder Kleinkläranlagen entnommen, abgefahren und gereinigt wird | 29,08 € | - |
Auf einem Grundstück, auf welchem das Abwasser überwiegend durch Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft, öffentliche Einrichtungen oder vergleichbaren Nutzungen anfällt oder bei sonstigen Fällen, denen keine Wohnungseinheiten zuordenbar sind, wird die Grundgebühr nach der Jahresmenge des Abwassers in Kubikmeter pro Jahr (m3/a) wie folgt gestaffelt:
bei Anschluss des Grundstücks an öffentliche Kanäle und Reinigung des Abwassers durch ein Klärwerk:
Jahresabwassermenge
0 bis 50 m³/a 9,00 €/Monat entspricht 1 WE
51 bis 100 m³/a 18,00 €/Monat entspricht 2 WE
101 bis 150 m³/a 27,00 €/Monat entspricht 3 WE
151 bis 200 m³/a 36,00 €/Monat entspricht 4 WE
für jede weitere 50m³/a zusätzlich 9,00 €/Monat
bei Anschluss des Grundstücks an öffentliche Kanäle, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind:
Jahresabwassermenge
0 bis 50 m³/a 3,00 €/Monat entspricht 1 WE
51 bis 100 m³/a 6,00€/Monat entspricht 2 WE
101 bis 150 m³/a 9,00 €/Monat entspricht 3 WE
151 bis 200 m³/a 12,00 €/Monat entspricht 4 WE
für jede weitere 50m³/a zusätzlich 3,00 €/Monat